Unser Triphala Pulver in außergewöhnlicher PureRaw Qualität - Bio! Nahrungsergänzungsmittel aus Kräutern mit Polyphenole (Sekundäre und bioaktive Pflanzenstoffe) 100 % reines Triphala Pulver Mischung aus Amalaki, Haritaki und Bibhitaki Aus kontrolliert biologischem Anbau Frei von Zusätzen Triphala ist eine uralte, traditionelle ayurvedische Gewürz-Mischung aus drei klassischen Komponenten. Es vereint Amla/Amalaki, Haritaki und Bibhitaki. Aus dieser Zusammenstellung leitet sich auch der Name "Dreifrucht" ab. Dieses Bio-Churna, in Indien auch "Triphala Churnam" oder "Triphala Choornam" genannt, wird in der Ayurvedischen Lehre so hoch gelobt und geschätzt wie kaum ein anderes. Durch die besonders schonende Verarbeitung bei niedrigen Temperaturen bleiben die wertvollen, natürlichen Inhaltsstoffe bestmöglich erhalten. Unser Triphala Pulver kann mithilfe des mitgelieferten Messlöffels exakt dosiert werden. *************** Zutaten: Amalaki (Emblica officinalis), Bibhitaki (Terminalia bellirica) und Haritaki Fruchtpulver (Terminalia chebula) aus ökologischem Anbau Herkunft: Indien Aufbewahrung: Vor Wärme, Licht und Feuchtigkeit schützen Verzehrempfehlung: 1,4 g (1 gestrichener Messlöffel) täglich in ausreichend Flüssigkeit einrühren. Das Triphala Pulver am besten getrennt von den Mahlzeiten (2 Stunden Abstand) einnehmen. Die Tagesdosis von 1,4 g enthält 362,6 mg Polyphenole* *Keine Nährstoffbezugswerte (NRV) bekannt. Wichtige Hinweise: - Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. - Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. - Kann Spuren von Schalenfrüchten (Nüssen) enthalten. Die Einnahme wird nicht während der Schwangerschaft empfohlen. Falls Sie nach der Einnahme von Triphala unter Bauchschmerzen oder Übelkeit leiden sollten, vermindern Sie bitte die Einnahmemenge, oder setzen Sie das Produkt ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker beraten, wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel verwenden möchten sowie wenn Sie schwanger oder stillend sind. Wir weisen darauf hin, dass in Deutschland aus rechtlichen Gründen für die gesundheitliche Wirkung von Lebensmitteln (darunter fallen auch Nahrungsergänzungsmitteln) nicht geworben werden darf.