Paragraph47 Rouge de Rouge
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Die Story von §47. §47 ist eine eingetragene Marke, und beruht auf der Deutschen Weinverordnung. Die Herstellung von alkoholfreiem Wein ist in Deutschland gesetzlich geregelt. § 47 der Deutschen Weinverordnung regelt explizit die Bestimmungen für alkoholfreien Wein. Danach müssen alkoholfreie Weine zuerst gekeltert und danach durch den Entzug von Alkohol gewonnen werden. Deshalb heißen wir §47 - Der Wein ist Gesetz.