HL:
Ein Prosit, Cheers, Salute, Cin-Cin,
Santé, Cheerio auf eine neue Alkoholfreiheit:
§47 alkoholfreie Weine und Mousseux.
Copy:
§47 - die Story hinter unserem Namen. Die Herstellung von alkoholfreiem Wein ist in Deutschland gesetzlich geregelt. § 47 der Weinverordnung regelt explizit die Bestimmungen für alkoholfreien Wein. Danach müssen alkoholfreie Weine durch den Entzug von Alkohol gewonnen werden. Zuerst wird der Wein auf klassische Weise aus Trauben gekeltert, erst danach wird den Weinen durch Vakuumverdampfung der Alkohol bei ca. 30 Grad entzogen. Dieses Verfahren verkocht die Weine nicht, so dass Bouquet und Aroma durch die schonende thermische Behandlung erhalten bleiben.
§47 gibt es aktuell als Riesling, Blanc de Blanc, Sauvignon Blanc, Rosé, Rouge de Rouge, Cuvée Blanc Mousseux und Cuvée Rosé Mousseux, Schaumwein7Secco, alle alkoholfrei. Private Endverbraucher beziehen §47 alkoholfreie Weine und Mousseux
am besten bei Paragraph47.de, Fachhandel, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie und Hotellerie wenden sich bei Interesse an das §47-Verkaufsteam, das Ihnen alle relevanten Unterlagen zukommen lässt. Kontakt: OliverHesse@Paragraph47alkoholfreieWeine.de
§47 - Der Wein ist Gesetz.
§47 ist die perfekte Premiumalternative zu Wein und Sekt für alle Weinliebhaber, die einen genussvollen Lebensstil pflegen und schätzen aber auf Alkohol verzichten möchten oder müssen. Die „sober curious“-Bewegung aus New York ist mit §47 in Frankfurt „nüchtern, aber neugierig“ angekommen. Es geht hier um bewussten Genuss ohne Reue, Wohlbefinden, Gesundheit, Wellness, Lifestyle, eine ausgewogene Lebensweise, weniger Kalorien mit Geschmack, ohne Kater am nächsten Tag.
.
Mehr lesen